Der BPP ist ein Zusammenschluss von ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleitern, die über ein abgeschlossenes Studium und eine spezifische Zusatzqualifikation zur Begleitung verletzter Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren verfügen. Die Zusatzqualifikation der Mitglieder entspricht den Mindeststandards zur Psychosozialen Prozessbegleitung, wie sie auf der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erstmalig am 25. und 26. Juni 2014 verabschiedet wurden und wie sie im 3. Opferrechtsreformgesetz in Artikel 4 Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) endgültig gesetzlich geregelt wurde (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2015, 2529).
Ziel des Verbandes ist es, die Umsetzung des flächendeckenden Hilfsangebotes einer qualifizierten und professionellen Psychosozialen Prozessbegleitung für verletzte Zeuginnen und Zeugen zu unterstützen.
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