Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, der Jugendhilfe, Erziehung,
Kinderbildung, des Kindersportes und der Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder;
Finanzielle oder materielle Unterstützung von Kinderfesten und Jugendfreizeiten;
Finanzierung, Organisation des Besuch von Museen und/oder kulturellen Veranstaltungen
(z.B. Weihnachtsmärchen) zu Gunsten von Kindern hilfsbedürftiger, finanzschwacher
Familien. Unterstützung von Kinderberatung oder Suchtprävention durch eigene Veranstaltungen, Angebote oder finanzielle Unterstützung geeigneter Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderer steuerbegünstigter Körperschaften mit entsprechendem Angebot. Finanzielle Unterstützung geeigneter Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderer steuerbegünstigter Körperschaften mit entsprechendem Angebot.
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