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Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.

GEMEINNÜTZIGE ORGANISATION

Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP) wurde im Juni 2008 in Wuppertal von zertifizierten Prozessbegleiterinnen des bun­desweit ersten Weiterbildungsinstitutes „Recht Würde Helfen“ (RWH), Insti­tut für Opferschutz im Strafverfahren e.V., gegründet.

Ziele und Aufgaben des Bundesverbandes

Der BPP ist ein Zusammenschluss von ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleitern, die über ein abgeschlossenes Studium und eine spezifische Zusatzqualifikation zur Begleitung verletzter Zeuginnen und Zeugen im Straf­verfahren verfügen. Die Zusatzqualifikation der Mitglieder entspricht den Min­deststandards zur Psychosozialen Prozessbegleitung, wie sie auf der 85. Konfe­renz der Justizministerinnen und Justizminister erstmalig am 25. und 26. Juni 2014 verabschiedet wurden und wie sie im 3. Opferrechtsreformgesetz in Arti­kel 4 Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psy­chPbG) endgültig gesetzlich geregelt wurde (Bundesgesetzblatt Jahrgang 20

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