Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP) wurde im Juni 2008 in Wuppertal von zertifizierten Prozessbegleiterinnen des bundesweit ersten Weiterbildungsinstitutes „Recht Würde Helfen“ (RWH), Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V., gegründet.
Ziele und Aufgaben des Bundesverbandes
Der BPP ist ein Zusammenschluss von ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleitern, die über ein abgeschlossenes Studium und eine spezifische Zusatzqualifikation zur Begleitung verletzter Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren verfügen. Die Zusatzqualifikation der Mitglieder entspricht den Mindeststandards zur Psychosozialen Prozessbegleitung, wie sie auf der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erstmalig am 25. und 26. Juni 2014 verabschiedet wurden und wie sie im 3. Opferrechtsreformgesetz in Artikel 4 Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) endgültig gesetzlich geregelt wurde (Bundesgesetzblatt Jahrgang 20
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